Motorsägen

Ausbildung „Arbeit mit der Motorsäge“ für die Feuerwehren im Landkreis Dachau

Im März 2006 wurde vom Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband-Prävention (GUVV) eine Information für die Feuerwehren herausgegeben, in der die Anforderungen an die Ausbildung für die Arbeit mit der Motorsäge im Feuerwehrdienst definiert wurden. Begründet ist dieses Schreiben durch die zunehmenden Einsätze der Feuerwehren beim Sturm- und Unwettereinsätzen und den darauf resultierenden Unfallzahlen. Etwa die Hälfte aller Unfälle im Feuerwehrdienst mit handgeführten Arbeitsgeräten (dazu gehören auch Spreizer, Schneidgeräte etc.) steht in Zusammenhang mit der Motorsägenarbeit. Sytembedingt sind die Verletzungen meist schwerwiegend.

Als Grundlage für die Ausbildung dient die DGUV Information 214-059. Für den Feuerwehrdienst werden mindestens die Module 1 und 2 empfohlen.

Weiterführende Vorschriften:
DGUV Information 214-046: Sichere Waldarbeiten
DGUV Regel 114-610: Branche Grün- und Landschaftspflege
 Arbeit mit der Motorsäge

Da von den Feuerwehrschulen diesbezüglich keine Lehrgänge angeboten werden, und auch die Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ALF) etc. keine ausreichende Anzahl an Lehrgängen für die Feuerwehren durchgeführt werden können, hat sich 2006 die Kreisbrandinspektion dazu entschlossen, für die Module 1 und 2 Lehrgänge für die Feuerwehren im Landkreis Dachau anzubieten. Bereits seit 2006 werden diese Lehrgänge erfolgreich durchgeführt.
 

Die Voraussetzungen für die Teilnahmen an den angebotenen Lehrgängen:

  • Teilnehmern mindestens 18 Jahre alt
 

Empfehlenswert für die Teilnehmer ist:

  • Möglichst eigene Motorsäge
  • Möglichst eigene Schnittschutzhose
  • Möglichst eigener Waldarbeiterhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, oder Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz und Gehörschutzstöpsel
 Arbeit mit der Motorsäge

Mit dieser Ausbildung sollen für die Feuerwehren keine zusätzlichen Aufgaben geschaffen werden. Jedoch ist die Arbeit der Feuerwehren in zunehmenden Maße auch mit der Motorsägenarbeit verbunden. Die Ausbildung soll den Kameradinnen und Kameraden das nötige Wissen und den richtigen Umgang bei der Arbeit mit der Motorsäge vermitteln, aber auch Einsatzgrenzen und Aufgabengrenzen von Feuerwehren aufzeigen. Da mittlerweile die erforderlichen Übungsobjekte für die Ausbildung an den Standorten immer weniger zur Verfügung stehen, werden die Motorsägenlehrgänge zunehmend in Anspruch genommen.
Arbeit mit der Motorsäge

Modul A

Motorsägen - Grundlehrgang nach DEGUV 214-059 Modul A

Im Modul A soll die korrekte und fachgerechte Anwendung der Motorsäge bei Feuerwehreinsätzen aller Art vermittelt werden.
 

Lehrgangsdauer

  • 14 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten.
 

Lehrgangsschwerpunkte

Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfall Versicherungsträger Auswahl geeigneter Motorsägen Spezielle Schnitttechniken Persönliche Schutzausrüstung.


Teilnahmevoraussetzungen

  • Mitglied in einer Feuerwehr des Landkreises Dachau
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten", körperliche u. geistige Eignung
  • Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Modul A


Lernerfolgskontrolle

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung wird mittels theoretischer und praktischer Prüfung durchgeführt. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe erforderlich. Aus dem ausgestellten Zertifikat geht hervor, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen nach DEGUV 214-059 Modul A erworben wurden.

Theoretische Lerninhalte
(Dauer mindestens 6 UE)

  • Allgemeines
  • Aufbau und Funktion der Motorsäge
  • Sicherheitseinrichtungen an der Motorsäge
  • Betriebsstoffe
  • Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnamen, UVV
  • Pflege und Wartung der Motorsäge
  • Handhabung und Umgang der Motorsäge
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung
  • Vergasereinstellung
  • Betanken der Säge
  • Starttechniken Allgemeines
  • Aufbau und Funktion der Motorsäge
  • Sicherheitseinrichtungen an der Motorsäge
  • Betriebsstoffe
  • Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnamen, UVV
  • Pflege und Wartung der Motorsäge
  • Handhabung und Umgang der Motorsäge
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung
  • Vergasereinstellung
  • Betanken der Säge
  • Starttechniken

Praktische Lerninhalte
(Dauer mindestens 8 UE)

  • Praktische Gerätekunde
  • Reinigen, Kettenwechsel, Vergasereinstellung
  • Tipps und Tricks, einfache Instandsetzungsarbeiten
  • Praktische Übung verschiedener Schnitt-Techniken
  • Spannungsschnitte
  • Schlussaussprache
  • Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

Modul C

Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben / Drehleitern - DEGUV 214-059 Modul C

Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Baumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörben an Drehleitern vermittelt werden.
 

Lehrgangsdauer

  • 8 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
 

Lehrgangsschwerpunkte

  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfall Versicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Spezielle Schnitttechniken
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
  • Absperren und Absichern der Einsatzstelle


Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich absolviertes Modul A nach DEGUV 214-059— Grundlagen der Motorsägen Arbeit
  • Drehleiter oder Hubarbeitsbühne am Standort der Heimatfeuerwehr ( vorh. Schulung )
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten", körperliche u. geistige Eignung
  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Für diesen Lehrgang wird eine maximale Anzahl von 9 Teilnehmer angestrebt.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 8 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, die an einem Lehrgangstag zu absolvieren sind. Die Inhalte werden praxisgerecht vermittelt.
Modul C


Lernerfolgskontrolle

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung wird mittels theoretischer Prüfung durchgeführt.

Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe erforderlich.

Aus dem ausgestellten Zertifikat geht hervor, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (mit stückweises Abtragen von Bäumen) erworben wurden

Theoretische Lerninhalte
(Dauer mindestens 2 UE)

1. Maschinen und Geräte

1.1. Auswahl und bestimmungsgemäßer Einsatz
 
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Absperren und Absichern der Einsatzstelle
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel
  • Wahl der sicheren Arbeitsposition
2. Arbeitsschutz

2.1 Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
 
  • Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul A
  • Gefährdungsbeurteilung (incl. Baumbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
  • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände, z. B. Fallbereich von Asten , Elektrischen Einrichtungen.

2.2 Arbeitstechniken
 
  • Wahl der sicheren Arbeitsposition
  • Starten der Motorsäge
  • Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen
  • Absetzen von Ästen verschiedener Stärke

Praktische Lerninhalte
(Dauer mindestens 6 UE)

3. Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis

3.1 Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
 
  • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
  • Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
  • Bereitstellung und Einsatz von Maschinen und Geraten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
  • Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung (Aufsichts- und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz

3.2 Praktische Übungen
 
  • Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
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