Atemschutz

Ausbildung im Einsatz mit Atemschutzgeräten

Gebrannt hat es schon immer, geraucht auch, doch hat sich das Brennmaterial nicht nur in Häusern sondern auch in Fahrzeugen verändert. Häuser waren früher oft aus Holz mit Tonziegel errichtet Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Stühle waren noch mit Stoff überzogen. Heute dagegen finden wir überall Klebstoffe, PVC, Kunstfasern und Lacke – dies nicht nur Möblierung sondern auch in allen anderen Geräten des täglichen Lebens.
 

Die so genannte Brandlast hat sich deutlich erhöht und mit ihr die daraus resultierenden Gefahren für die Helfer der Feuerwehr, die im Innenangriff vorgehen. Es entstehen Atemgifte wie, z.B. Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und Blausäure, vor denen sich die Feuerwehrkräfte schützen müssen – mit Hilfe der Atemschutzgeräte. Atemschutz wird nicht nur bei Brandeinsätzen benötigt. Bei Chemikalienunfällen, Gefahrstoffaustritten, radioaktiven Gefahren und vielem mehr kommen Atemschutzgeräteträger mit gesonderter Zusatzausbildung durch das ABC-Team zum Einsatz. Um als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden zu können, ist eine ärztliche Tauglichkeitserklärung (G26.3), ein Alter von mind. 18 Jahren sowie eine 24-stündige Grundausbildung erforderlich. Spezielle (zwei jährliche) Atemschutzübungen sind nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss zu besuchen, um für die anstrengenden und nicht ungefährlichen Einsätze gewappnet zu sein.

Atemschutzeinsatz
Atemschutzeinsatz
Der Innenangriff unter Atemschutz ist einer der wirkungsvollsten Möglichkeiten, einen Brand in Gebäuden zu bekämpfen. Die Zeiten, in denen ein brennendes Gebäude „geflutet“ wird, um das Feuer zu löschen, gehören längst der Vergangenheit an. Taktisches Vorgehen unter Verwendung von minimalem Löschmitteleinsatz sind der Garant für schnellen Löscherfolg und Vermeidung von Folgeschäden am Gebäude. Um die Folgeschäden zu minieren werden heute z. B. ein Rauchvorhang (gegen Ausbreitung von Rauch), Wärmebildkamera (zum Aufspüren von versteckten Glutnestern) oder Hohlstrahlrohre (für die effektivere Wassernutzung) eingesetzt.

Da sich auch die Gebäude verändern und immer dichter (Fenster, Türen und die Gebäudehülle selbst) werden, verändert sich auch das Brandverhalten in den Räumen. So kann der Rauch und die entstehende Hitze nicht mehr so leicht entweichen, infolge kommt es immer häufiger zu Schwelbränden. Fügt man diesen Schwelbränden Sauerstoff hinzu besteht die Gefahr eines Flash-Over oder Backdraft.

Um die Einsatzkräfte in intensiven Schulungen darauf vorzubereiten wie sie sich richtig zu verhalten haben, ist auch die Kleidung immens wichtig. Früher wurde nahezu handelübliche Arbeitskleidung für den Löscheinsatz verwendet, heute benutzt man nach neuesten Kenntnissen 3-lagige Hosen und Überjacken mit entsprechenden Handschuhen und Stiefeln. Denn was das Feuer und dessen Hitze noch nicht schaffte zu durchdringen durchdrang dann spätestens der heiße Wasserdampf des Löschangriffs.

Aber um die Feuerwehrkräfte bestens zu schulen steht ein 15-köpfiges Ausbildungsteam zur Verfügung und auch die Gemeinden tun ihr Bestes um die Feuerwehrfrauen und -männer entsprechend auszustatten. Trotz bester Vorsorge bleibt der Innenangriff einer der gefährlichsten Jobs bei der Feuerwehr, da hier in kürzester Zeit viele Faktoren (Gebäudealter, Gebäudegröße, Gebäudenutzung, Brandlast, Wetter, Personen im Gebäude, Uhrzeit) die Lage beeinflussen und ändern können.

Atemschutz-Grundlehrgang

Atemschutz - Grundlehrgang

Der Lehrgangsklassiker - Basiswissen für die Brandbekämpfung im Innenangriff.
 

Lehrgangsdauer

  •  41 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
 

Lehrgangsschwerpunkte

  • Gerätekunde
  • Ausrüstung mit Atemschutzgerät
  • Einsatzgrundsätze
  • Einsatzübungen
  • Belastungsübung


Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung oder MTA-Basismodul
  • Mitgliedschaft und Hauptwohnsitz bei einer Feuerwehr im Landkreis Dachau
Atemschutz Grundlehrgang


Lernerfolgskontrolle

Am Ende des Lehrgangs findet eine personenbezogene Prüfung in - Therorie und - Praxis in Form einer Belastungsübung und einer Einsatzübung in einem Brandcontainer statt. Zur Übergabe des Lehrgangszeugnisses müssen alle Prüfungsteile erfolgreich absolviert werden.

Theoretische Lerninhalte
(Dauer mindestens 11 UE)

  • Atmung
  • Atemgifte
  • Einsatzgrundsätze
  • Einteilung der Geräte
  • Funktionsweise der Atemschutzgeräte
  • Aufgabenverteilung im Atemschutzeinsatz
  • Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
  • Atemschutznachweis und Dokumentation
  • Atemschutztaktik
  • Ampelschema

Praktische Lerninhalte
(Dauer mindestens 30 UE)

  • Richtiges An- und Auskleiden mit Atemschutzausrüstung
  • Vorgehensweisen unter Atemschutz
  • Durchführung Einsatzkurzprüfung am Atemschutzgerät
  • Absuchen von Räumen
  • Einsatzübung Brand 2.OG, Brand Werkstatt, Brand Keller
  • Einsatzübungen Personentrettung, Atemschutz-Notfall
  • Türöffnung
  • Rauchvorhang
  • Strahlrohrführung und Schlauchmanagement
  • Wärmebildkamera, Lüfter, Hitzeschutzanzug, Anzug Form2, Gasflaschen
  • Belastungsübung nach FwDV7 (Laufbahn, Leiter, Kriech- und Orientierungsstrecke)
  • Zusammenarbeit Löschgruppe mit AT-Trupp

Belastungsübung

Atemschutzgeräteträger müssen nach der FwDV7 für ihre Rezertifizierung jährlich mindestens drei verschiedene Übungsblöcke absolvieren um weiterhin als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden zu dürfen.
 

Die Übungsblöcke gliedern sich wie folgt:

Jährliche Belastungsübung
Laufband, Leiter, Übungsstrecke mit Wärmeabschnitt

Jährliche theoretische Unterweisung
PA-Gerät sowie weitere Arbeitsmittel u. –geräte bzw. Arbeitsabläufe im Bereich AT

Jährliche Wiederholungsübung* (Übung zum einsatztaktischen Zusammenwirken)
Einsatzübung oder im Ausnahmefall evtl. auch ein „PA-Real-Einsatz“
Um bei Einsätzen und bei allen Übungen unter PA eingesetzt werden zu können muss zusätzlich eine gültige ärztliche Untersuchung nach G26.3
i. d. R. spätestens alle 3 Jahre beim Arzt durchzuführen oder nach entsprechender Angabe auf der letzten G26.3 vorliegen und sich der PA-Träger am Tag des Tragens von PA-Geräten atemschutztauglich fühlen sowie natürlich einmal einen AT-Grundkurs erfolgreich besucht haben.

Werte der Belastung

10m Strecke = 4kJ / 100m Laufband = 10kJ / 10m Leiter = 10kJ
Bei Atemluftvorrat von 1600 Litern muss Belastung von 80kJ erbracht werden.
 

Atemschutzstrecken

Belastungsstrecken sind im LKR-Dachau in den Feuerwehren Dachau (Grundausbildung) und Karlsfeld (Wiederholungsübungen) vorhanden.
Jeder Geräteträger muss 1x im Jahr die Belastungsübung in der Belastungstrecke absolvieren und dabei seinen Orientierungssinn, Tastvermögen sowie Körperbeherrschung unter Beweis stellen.

Anmeldeverfahren

Ab dem 02.07.2017 sind die zur Verfügung stehenden Termine für Belastungsübungen Online einzusehen:
https://teamup.com/kswzbn7tg6mq62998u

Zur Entlastung der Atemschutzübungsstrecke in Karlsfeld wegen der Corona-Pandemie finden bis Ende des Jahres 2020 auch Belastungsübungen bei der Feuerwehr Dachau statt. Zur Vereinbarung (Buchung) des gewünschten und noch freien Termins ist eine E-Mail an belastung-karlsfeld@kbi-dachau.de (Strecke Karlsfeld) bzw. an belastung-dachau@kbi-dachau.de (Strecke Dachau) zu senden und auf Rückbestätigung warten.

Zur Reservierung bzw. Vorbestellung von AT-Geräten bitte rechtzeitig (mind. 4 Wochen vor dem Termin) mit der AT-Werkstatt in Dachau per Mail an atemschutzwerkstatt@dachau.de Kontakt aufnehmen.

Untersuchung G26.3

Das Thema Atemschutz nimmt im Bereich der Feuerwehren einen besonderen Stellenwert ein. Dies hängt einmal von der besonderen Einsatzsituation ab wofür die Geräteträger gesondert intensiv geschult werden. Andererseits für die besonderen körperlichen Belastungen welche die Einsatzkräfte unter Verwendung von Atemschutzgeräten gewachsen sein müssen.

Um diesen Baustein entsprechen zu Beurteilen ist es uns sehr wichtig dass die Feuerwehrkräfte eine entsprechende Untersuchung nach ArbMedVV bei einem entsprechendem Arzt durchlaufen und als Bestätigung mit entsprechendem Gesamtuntersuchungsergebnis das aktuell gültige Formular vorweisen können. Nur dann werden wir diesen Teilnehmer für die Arbeit unter Atemschutz einsetzten.

Atemschutzgeräteträger müssen in regelmäßigen Abständen durch einen berechtigten Arzt nach den Grundsätzen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung, die G 26.3, auf die körperliche Tauglichkeit untersucht werden.
Hinweis zur Feststellung der körperlichen Eignung von Atemschutzgeräteträgern der freiwilligen Feuerwehren in Bayern:
Hinweisschreiben des KUVB
Infoblatt der Feuerwehr Unfallkasse – Info zur G26.3
Infobroschüre des GUV – X 99950 - (Allgemeine Informationen zur G26)
(hier noch alte Formulare , aber insgesamt gute Informationszusammenfassung)

Vorlagen für Eignungsuntersuchung (G26.3) für Atemschutzgeräteträger

Arztanfrage (nach welchen Grundsätzen)
Bescheinigung für Eignungsuntersuchung (Vorlage G26.3)

Aktuellste Informationen zum Thema „Eignungsuntersuchung“ erhalten Sie auf der Internetseite des Kommunalen Unfall Versicherungsverbands:
KUVB-Feuerwehrportal:
http://www.kuvb.de/praevention/betriebsarten/feuerwehren/eignungsuntersuchungen/

Hier sind Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema: Feststellung der körperlichen Eignung von Atemschutzgeräteträgern aktuell zusammengefasst:
  • Rechtsgrundlagen
  • Wer darf untersuchen?
  • Darf vom Untersuchungsgrundsatz G 26.3 abgewichen werden?
  • Dokumentation der Eignung
  • Vorlage als Hilfestellung bei der Arztwahl
  • Muster für die Bescheinigung der Eignung

Wer darf untersuchen:
Infoblatt der Feuerwehr Unfallkasse – Auswahl Ärzte
Hinweisschreiben des KuVB – Wer darf untersuchen?
 
Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte für ArbMedVV:
Infoblatt DGUV-Regel 112-190

Pflichten des Arztes nach § 6 ArbMedVV:
Infoblatt Pfichten des Arztes
Zusammenfassung der Themen Untersuchung und wer darf untersuchen des KUVB:
(siehe Hinweis zur Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutzgeräteträger der freiwilligen Feuerwehren in Bayern KUVB)

Auszug aus der Information der DGUV zum Thema: Wegfall der Datenbank Ermächtige Ärzte Neue Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: 21.01.2009

Am 24.12.2008 ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nun nicht mehr verfügbar ist.

Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraph 7 der Verordnung. Demnach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die jeweiligen Landesärztekammern erhältlich.

Ansprechpartner für die Ärzte bei Fragen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen sind die örtlich zuständigen Stellen des staatlichen Arbeitsschutzes (Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz).

Weitere Informationen zur ArbMedVV erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Filme

Fit im Atemschutz Teil 1 - Der Luftverbrauch
 
Fit im Atemschutz Teil 2 - Einsatzkurzprüfung
 
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