Modulare Truppausbildung - Module

Basismodul

Das Basismodul vermittelt fahrzeugunabhängig grundlegende Tätigkeiten eines Trupps innerhalb einer taktischen Einheit für den Lösch- und Hilfeleistungseinsatz und erfolgt auf Standortebene. Es beinhaltet notwendiges Wissen für die spätere Verwendung als Truppführer und ermöglicht die Teilnahme an Einsätzen nach Modulabschluss unter Beachtung des Art. 7 BayFwG. Ebenso beinhaltet das Basismodul die Sprechfunker-Qualifikation sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung.

Der Beginn einer MTA ist mit dem zuständigen Kreisbrandmeister abzustimmen, dieser unterstützt auch gerne bei der Durchführung.
Teilnehmer des MTA-Basismoduls müssen bei Lehrgangsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein und zur Prüfung das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der Zeitansatz für das Basismodul beträgt 111 Unterrichteinheiten, darin enthalten sind 16 Unterrichtseinheiten für den Erste-Hilfe-Kurs. 1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann dabei wahlweise durch qualifiziertes Personal auf Standortebene oder im Rahmen eines Kurses durch einen externen Anbieter erfolgen.

Im Rahmen des Basismoduls ist auch das Thema „Physische und psychische Belastungen im Einsatz“ zu behandeln, als Ansprechpartner steht hierfür der Fachberater-PSNV der Kreisbrandinspektion zur Verfügung.
Zum Abschluss des Basismoduls erfolgt eine Zwischenprüfung mit theoretischem und praktischem Teil durch die Kreisbrandinspektion.
Nach der MTA-Zwischenprüfung kann der Feuerwehranwärter bereits weiterführende Kurse auf Landkreisebene besuchen, wenn die anderen Teilnahmevoraussetzungen dafür (z.B. Mindestalter) erfüllt sind.

Der Zeitansatz für das Basismodul beträgt 111 Unterrichteinheiten, darin enthalten sind 16 Unterrichtseinheiten für den Erste-Hilfe-Kurs. 1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann dabei wahlweise durch qualifiziertes Personal auf Standortebene oder im Rahmen eines Kurses durch einen externen Anbieter erfolgen.

Im Rahmen des Basismoduls ist auch das Thema „Physische und psychische Belastungen im Einsatz“ zu behandeln, als Ansprechpartner steht hierfür der Fachberater-PSNV der Kreisbrandinspektion zur Verfügung.

Zum Abschluss des Basismoduls erfolgt eine Zwischenprüfung mit theoretischem und praktischem Teil durch die Kreisbrandinspektion.
Nach der MTA-Zwischenprüfung kann der Feuerwehranwärter bereits weiterführende Kurse auf Landkreisebene besuchen, wenn die anderen Teilnahmevoraussetzungen dafür (z.B. Mindestalter) erfüllt sind.

Modul Ausbildungs- und Übungsdienst

Nach Abschluss des Basismoduls und erfolgreicher Zwischenprüfung nehmen die Anwärter/innen am Modul Ausbildungs- und Übungsdienst teil.

Ähnlich wie im System der dualen Berufsausbildung das Grundwissen in der Berufsschule vermittelt wird, erlernt der Feuerwehrmann die Grundfertigkeiten im Basismodul.

Dabei sind die Auszubildenden unter sich und werden schrittweise an die Aufgaben im Einsatzgeschehen herangeführt. Neben den theoretischen Grundlagen werden hier vor allem einzelne Tätigkeiten geübt. Die Einsatzübungen des Basismoduls führen diese Tätigkeiten zusammen, beinhalten aber keine besonderen Schwierigkeiten oder Störungen.

Ebenso wie in der Berufsausbildung diese Grundfertigkeiten dann im Betrieb vertieft und angewendet werden, nehmen die Anwärter/innen nach dem Basismodul mit Vollendung des 16. Lebensjahrs am Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ teil.
Dies erfolgt ganz bewusst nicht als eigener Lehrgang, sondern durch Teilnahme am regelmäßigen Übungsbetrieb der Feuerwehr über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren. Hier bleiben die Auszubildenden nicht unter sich, sondern lernen die Abläufe, die Besonderheiten und die Einsatzkräfte ihrer eigenen Feuerwehr kennen.

Die erworbenen Kenntnisse werden z.B. in Einsatzübungen vertieft und gefestigt, dabei lernen die Auszubildenden auch die Zusammenarbeit mit z.B. Atemschutztrupps.
Reine Theorieeinheiten oder das Training von Einzelaufgaben sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Selbstverständlich können im Rahmen des Übungsdienstes jedoch mangelnde handwerkliche Fähigkeiten nachgeschult werden.

Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Einsatzschwerpunkte sollen die Übungen der Feuerwehr so gestaltet werden, dass die angehenden Truppführer „im geschützten Raum“ Erfahrungen sammeln kann.

Schwerpunkt der Funktion „Truppführer“ ist die Umsetzung eines Auftrags innerhalb der taktischen Einheit, einschließlich des Erkennens von Gefahren und des Reagierens auf Störungen.

Damit jedem Teilnehmer genügend Übungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wurde ein Zeitansatz von (mindestens) 40 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren gewählt. Bei regelmäßiger Teilnahme am Übungsdienst der eigenen Feuerwehr dürfte dieser Zeitansatz auch bei eventuellen Ausfallzeiten (Schichtdienst, Urlaub, Krankheit, …) in der Regel überschritten werden.

Der Ausbildungs- und Übungsdienst wird auf Standortebene durchgeführt und auf 2 Jahre verteilt (40 UE). Die Vorbereitung und Teilnahme an einer Leistungsprüfung wird hierbei angerechnet (ca. 10 UE).

Ergänzungsmodule

Die Ergänzungsmodule sollen an die am Standort vorhandene Ausrüstung und die örtlichen Anforderungen angepasst werden. Sind beispielsweise THL-Ausrüstung, Schiebleiter, Sprungretter oder Sonderfahrzeuge am Standort vorhanden, so soll deren Handhabung im Rahmen der Ergänzungsmodule geschult werden. Der Kommandant legt dabei erforderliche Module nach Art und Umfang fest und dokumentiert diese.

Ergänzungsmodule können sowohl in der eigenen Feuerwehr als auch durch Lehrgänge auf Landkreisebene (z.B. Ausbildung Absturzsicherung, Motorsägenlehrgang, EHF-Kurs, THL-Schulungen usw.) besucht werden. Wichtig ist dabei, dass die Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme wie im Lehrgangsprogramm jeweils beschrieben eingehalten werden.

Bei Lehrgängen der Kreisbrandinspektion erhalten die Absolventen eine Teilnahmebescheinigung, auf Standortebene sind die Ergänzungsmodule (Thema, Datum, Bestätigung Ausbilder) ebenfalls zu dokumentieren. Hierfür kann wahlweise Formulare der Staatlichen Feuerwehrschule, der Kreisbrandinspektion oder eine gleichwertige eigene Vorlage genutzt werden.

Qualifikation zum Truppführer

Nach dem mindestens zweijährigen Modul Ausbildungs- und Übungsdienst steht die Abschlussprüfung der Modularen Truppausbildung. Der Teilnehmer konnte das Wissen aus dem Basismodul bereits so vertiefen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit die auftretenden Einsatzsituationen bewältigt.

In der Abschlussprüfung zeigt der Lehrgangsteilnehmer, dass er gut auf seine Aufgabe als Truppführer vorbereitet ist und die vom Einheitsführer erteilten Aufträge selbstständig abarbeiten kann. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die Kreisbrandinspektion, sie beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die abgeschlossene Modulare Truppausbildung mit bestandener Abschlussprüfung ist die Voraussetzung für den Besuch aller weiterführenden Lehrgänge (z.B. Gruppenführerlehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule). Je nach Lehrgang müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
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