Frauen (FB 10)
Frauenarbeit (Fachbereich 10)
Es sind nicht mehr ausschließlich Feuerwehrmänner, die löschen, schützen, bergen, retten, helfen trösten.... Mittlerweile sind Frauen bei Feuerwehreinsätzen in unserem Landkreis zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Zahl der aktiven Damen einschließlich Mädchen in der Jugendfeuerwehr ist erfreulicher Weise weiter gestiegen. Rund 100 aktive weibliche Feuerwehrdienstleistende beteiligen sich aktiv an Aus- u. Fortbildungen, Übungen und Einsätzen. Während Männer in der Regel mehr technische Vorkenntnisse mitbringen und körperlich meist stärker sind, liegen die Stärken der Frauen im betreuenden und pädagogischen Bereich. Gerade bei der Betreuung von verletzten Personen beweisen Frauen ein höheres Maß an Gespür und Einfühlungsvermögen. In den gemischten Gruppen herrscht auch ein ganz anderer Umgangston, was sicherlich kein Nachteil ist.

In der jetzigen Zeit, in der es nicht selbstverständlich ist Hilfe zu leisten, ist es notwendig und um so höher anzuerkennen, dass auch Frauen sich für den umfangreichen Feuerwehrdienst engagieren.
Ob Funkerin, Atemschutzgeräteträgerin, CSA-Trägerin, Maschinistin, Mitglied in der Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung oder bereits Gruppenführerin – im Landkreis Dachau können sich interessierte Feuerwehrfrauen auch weiterbilden und werden in der jeweiligen Feuerwehr entsprechend auch eingesetzt.
Besonders tagsüber können Frauen die nicht auswärts arbeiten, die Feuerwehrbereitschaft in allen Positionen unterstützen und auch ausführen. Auch die Möglichkeit der gegenseitigen Kinderbetreuung im Einsatzfall oder das Betreuen von Kindern im Feuerwehrhaus während eines Einsatzes sollte wenn möglich angedacht werden. Denn so könnten evtl. mehr Mütter mit Kindern zur Feuerwehr gehen und ihren Dienst am nächsten tun. Auch das Thema Brandschutzerziehung in Schulen u. Kindergärten können Frauen oft besser zeitlich schaffen, da dies meist vormittags ist und man die Kinder oft, wenn man bereits eigene hat, auch persönlich kennt und dies immer wieder eine schöne Erfahrung ist, Kindern was sinnvolles fürs Leben beizubringen.
Ob Funkerin, Atemschutzgeräteträgerin, CSA-Trägerin, Maschinistin, Mitglied in der Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung oder bereits Gruppenführerin – im Landkreis Dachau können sich interessierte Feuerwehrfrauen auch weiterbilden und werden in der jeweiligen Feuerwehr entsprechend auch eingesetzt.
Besonders tagsüber können Frauen die nicht auswärts arbeiten, die Feuerwehrbereitschaft in allen Positionen unterstützen und auch ausführen. Auch die Möglichkeit der gegenseitigen Kinderbetreuung im Einsatzfall oder das Betreuen von Kindern im Feuerwehrhaus während eines Einsatzes sollte wenn möglich angedacht werden. Denn so könnten evtl. mehr Mütter mit Kindern zur Feuerwehr gehen und ihren Dienst am nächsten tun. Auch das Thema Brandschutzerziehung in Schulen u. Kindergärten können Frauen oft besser zeitlich schaffen, da dies meist vormittags ist und man die Kinder oft, wenn man bereits eigene hat, auch persönlich kennt und dies immer wieder eine schöne Erfahrung ist, Kindern was sinnvolles fürs Leben beizubringen.




Weitere Ideen u. Erfahrungsberichte, Fragen aller Art, Wünsche und Probleme bitte einfach mir mitteilen.
Ich antworte gerne so schnell wie möglich.Mit kameradschaftlichen Grüßen
Eure Kreisfrauenbeauftragte
Monika Schneider
Web: https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/frauen-am-zug/

Feuerwehrdienstanzug
Immer wieder stellt sich die Frage, was sollten die weiblichen Feuerwehrdamen für eine Uniform und Kopfbedeckung tragen.
Die bisherige Empfehlung lautet:
| Dienstjacke | Dunkelblau RAL 5004 ohne Kragenspiegel |
| Weste | Dunkelblau RAL 5004 ärmellos |
| Hose | Schwarz ohne Aufschlag mit Bügelfalte, 2-Eingrifftaschen, Wollmischgewebe (keine Jeans) |
| Rock | Schwarz knielang, schmal ohne Taschen u. Gürtelschlaufen verdeckter Gehschlitz hinten |
| Bluse | Hellblau, Farbe 601 |
| Krawatte | Schwarz wahlweise mit eingesticktem LFV-Emblem |
| Strümpfe | Schwarz |
| Schuhe | Schwarz ohne Verzierung und Schnallen |
| Umhängetasche | Schwarz Größe max 20 x 20 cm |
| Kopfbedeckung | Hut dunkelblau RAL 5004 |
In den Sommermonaten kann einheitlich auf die Jacke verzichtet werden. Dann ist die langärmlige Bluse mit Krawatte oder die kurzärmlige Bluse ohne Krawatte zu tragen. Sollte außerdem in den Sommermonaten die Weste getragen werden, ist hierzu die langärmlige Bluse zu tragen. An den Westen werden keinerlei Abzeichen angebracht.
Da die Damenjacke keine Brusttasche hat, werden die Abzeichen wie folgt angebracht:
Namensschild und Jugendabzeichen rechts, die restlichen Abzeichen (z. B. Ehren- u. Leistungsabzeichen) links, jeweils ca. 20 cm unterhalb der Schulternaht.
Da die Damenjacke keine Brusttasche hat, werden die Abzeichen wie folgt angebracht:
Namensschild und Jugendabzeichen rechts, die restlichen Abzeichen (z. B. Ehren- u. Leistungsabzeichen) links, jeweils ca. 20 cm unterhalb der Schulternaht.
Schwangerschaft und Feuerwehrdienst
Nach § 14 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. Frauen sind während der Schwangerschaft und Stillzeit vorübergehend nicht körperlich im oben genannten Sinne geeignet. Die Vorschrift stellt grundsätzlich auf den Schutz der Feuerwehrangehörigen ab und dient im vorliegenden Falle der Abwehr von Gefahren für Mutter und Kind. Zur Ausfüllung der Ermessensspielräume kann das Mutterschutzgesetz herangezogen werden, das bekanntlich nicht unmittelbar für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gilt.
Danach dürfen Frauen an Einsätzen und Übungen von Beginn einer Schwangerschaft an bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit nicht teilnehmen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Die Teilnahme an praktischen Lehrgängen, die Übungen unter Einsatzbedingungen oder ähnliche belastende Tätigkeiten erfordern,ist ebenfalls ausgeschlossen.
Danach dürfen Frauen an Einsätzen und Übungen von Beginn einer Schwangerschaft an bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit nicht teilnehmen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Die Teilnahme an praktischen Lehrgängen, die Übungen unter Einsatzbedingungen oder ähnliche belastende Tätigkeiten erfordern,ist ebenfalls ausgeschlossen.
Auch Feuerwehrdienst auf eigene Verantwortung ist nicht möglich. Das ungeborene Kind ist versicherte Person bei der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern Feuerwehrdienst ausgeübt wird. Selbst körperliche und psychische Belastungen in Haushalt und Familie können nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil im Privatbereich jede Person eigenverantwortlich handelt, also auch selbst haftet.
Werdende Mütter haben dem Träger des Brandschutzes die Schwangerschaft und das Ende der Stillzeit mitzuteilen, sobald Ihnen der Zustand bekannt ist.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen ist gegen eine Teilnahme an Übungen und dienstlichen Veranstaltungen ohne körperliche Belastungen, wie zum Beispiel theoretische Schulungsveranstaltungen oder rückwärtige Dienste im Fernmeldebereich, nichts einzuwenden. Neben den aufgeführten formalen Regelungen ist sowohl bei der werdenden bzw. stillenden Mutter selbst als auch bei den Führungskräften in diesen besonderen Fällen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich.
Werdende Mütter haben dem Träger des Brandschutzes die Schwangerschaft und das Ende der Stillzeit mitzuteilen, sobald Ihnen der Zustand bekannt ist.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen ist gegen eine Teilnahme an Übungen und dienstlichen Veranstaltungen ohne körperliche Belastungen, wie zum Beispiel theoretische Schulungsveranstaltungen oder rückwärtige Dienste im Fernmeldebereich, nichts einzuwenden. Neben den aufgeführten formalen Regelungen ist sowohl bei der werdenden bzw. stillenden Mutter selbst als auch bei den Führungskräften in diesen besonderen Fällen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich.