Bürgerinfos
Blaulicht und Martinshorn - richtiges Verhalten

Wenn die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Oft werden die Retter jedoch durch Unachtsamkeit oder falsches Verhalten von Verkehrsteilnehmern behindert. Blaulicht und Martinshorn bedeuten für Einsatzfahrzeuge freie Fahrt. Mit Sondersignalen steht Ihnen nämlich ein Wegerecht zu, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen Ihnen freie Bahn schaffen und / oder auf deren Vorfahrtsrecht verzichten.
Verhalten auf einspurigen Straßen:
- Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten sie ggf. an!
- Bremsen Sie nicht plötzlich wenn Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen bemerken!
- Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand!
- Vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen!
Das gleiche Verhalten ist anzuwenden, wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen entgegenkommt!
Verhalten an Ampeln:
rote Ampel:
- Weichen Sie nach rechts aus!
- Überfahren Sie mit größter Vorsicht ggf. die Haltelinie!
grüne Ampel:
- Bleiben Sie unverzüglich stehen sobald Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen akustisch oder optisch wahrnehmen und reagieren Sie Situationsabhängig!
- Verzichten Sie auf Ihre Vorfahrtsrechte!
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen an Ampeln auf Ihre Vorrechte zugunsten von Einsatzfahrzeugen verzichten!
Rettungsgassen auf Autobahnen:
Aber beachten Sie:
Bei Unfällen auf Autobahnen und Bundesstraßen bilden sich oft in Kürze kilometerlange Staus. Dies erschwert es den anfahrenden Einsatzfahrzeugen - gerade LKW´s - schnell zur Unfallstelle vordringen zu können. Doch hier ist schnelle Hilfe gefragt, wenn z.B. noch Personen in demolierten Fahrzeugen eingeklemmt oder eingeschlossen sind.
Das Thema Rettungsgasse wird unter diesem Link, zusätzlich aufgegriffen.
Das Thema Rettungsgasse wird unter diesem Link, zusätzlich aufgegriffen.
Erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter. Missbrauchen Sie die Rettungsgasse nicht, indem Sie sich an ein vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug hängen. Dies ist verboten und wird mit 1 Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von 240 Euro und 2 Punkten geahndet.