Aktuelles
zurück
Veröffentlicht am: 02.04.2020
Veröffentlicht am: 02.04.2020
Aktuelle Informationen zu COVID-19 – Empfehlungen Einsatzdienst
Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland vor, über die wir euch in zusammengefasster Form informieren möchten.
Die nachfolgenden Festlegungen entsprechen grundsätzlich den von uns bereits ausgesprochenen Empfehlungen, bieten jedoch noch weiterführende Tipps. Diese sind sicher nicht leicht umzusetzen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Empfehlungen der Vermeidung von Infektionen unserer Kameradinnen und Kameraden zum eigenen Wohl und auch zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit unserer Feuerwehren dienen. Die Umsetzung ist nach örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und gegenüber der Mannschaft anzuordnen.
Die nachfolgenden Festlegungen entsprechen grundsätzlich den von uns bereits ausgesprochenen Empfehlungen, bieten jedoch noch weiterführende Tipps. Diese sind sicher nicht leicht umzusetzen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Empfehlungen der Vermeidung von Infektionen unserer Kameradinnen und Kameraden zum eigenen Wohl und auch zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit unserer Feuerwehren dienen. Die Umsetzung ist nach örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und gegenüber der Mannschaft anzuordnen.
Im Feuerwehrhaus
- Begrenzung der im Feuerwehrhaus befindlichen Personen, z.B. durch Blockbildung bei der Mannschaft (z.B. Gruppe/Zug 1 und 2 mit versetzter Alarmbereitschaft).
- Aufenthaltsdauer von Einsatzkräften, insbesondere von mehreren gleichzeitig, auf das erforderliche Maß begrenzen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Bereitschaftsdienst
- Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft,
- Nachbesprechungen.
Aufbewahrung, An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Örtlich oder zeitlich versetztes An- und Auskleiden. Zum Beispiel:
- mindestens einen Spind Abstand zwischen alarmierten Einsatzkräften,
- PSA dezentral im Feuerwehrhaus unterbringen, d. h. nicht alle PSA in einem Raum.
- PSA im Privat-Fahrzeug ist zu vermeiden! Das gilt sowohl für den Kofferraum, als auch für bereits angelegte PSA, da dies zu einer Kontaminationsverschleppung bis in den privaten Bereich (Familie) führen kann.
Besetzung der Einsatzfahrzeuge
Abstände zwischen den Einsatzkräften vergrößern, dazu die Besatzung auf den Fahrzeugen reduzieren.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
- ein Gruppenfahrzeug mit einer Staffel oder
- ein Staffelfahrzeug mit einem Trupp besetzen.
Weitere erforderliche Kräfte sollten nach Möglichkeit mit anderen Einsatzfahrzeugen, z. B. mit einem Mannschaftstransportfahrzeug folgen. Dies ist bei Feuerwehren mit nur einem Einsatzfahrzeug sicher schwierig, jedoch kann zumindest lageabhängig entschieden werden, mit reduzierter Besetzung auszurücken.
Merkregel: Das Nachrücken mit privaten PKW ist zu vermeiden. Neben der oben beschriebenen Kontaminationsverschleppung in den privaten Bereich werden Einsatzkräfte in privaten Fahrzeugen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Feuerwehr/Hilfeleistungsorganisation wahrgenommen. Die Nutzung von Privatfahrzeugen muss generell mit der Gemeinde bezüglich Schadenersatz und Versicherungsschutz abgestimmt werden, die Gemeinde sollte das grundsätzlich entscheiden und festlegen. Bei der Einsatzfahrt im Privat-PKW ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, auf die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten wie bei Blaulichtfahrzeugen ist zu verzichten.